Bleiben manche Ihrer Forderungen unbezahlt? Geht die Person (Privatperson oder Rechtsperson), die Ihnen Geld schuldet, nicht auf Ihre Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen ein? Möchten Sie die Bezahlung Ihrer Forderungen herantreiben aber möchten Sie momentan noch nicht vor Gericht gehen?
Das Büro Bordet kann sich bereits im gütlichen Zahlungsbeitreibungsprozess für Sie einschalten und der schuldnerischen Partei eine Inverzugsetzung zugehen lassen.
Die große Bedeutung des Gerichtsvollziehers als professionelle Hilfe bei der Forderungsbeitreibung ist unverkennbar. Der Versand einer Inverzugsetzung mit dem Briefkopf des Büros Bordet kann Ihre Schuldner bereits zu einer Reaktion bewegen (freiwillige Bezahlung, anbieten eines Zahlungsplans, usw.).
Das Büro Bordet nimmt auch die Verwaltung und Verfolgung der ihm anvertrauten einvernehmlichen Zahlungsbeitreibungsakten auf sich, versendet Zahlungserinnerungen im richtigen Moment und überwacht die Einhaltung der vereinbarten Zahlungspläne.
Wenn der Schuldner den gütlichen Zahlungsaufforderungen keine Folge leistet, wenn er die Schulden bestreitet oder, wenn er sich einfach weigert, um zu bezahlen, müssen andere Maßnahmen (Vorladung oder BUG) in Erwägung gezogen werden. Die Mitarbeiter unserer Büros können Sie bei der Wahl der für Ihre Akte spezifisch zu treffenden Maßnahmen beraten und zur Seite stehen.