Bereich für Schuldner


Immobiliarpfändung


Was ist es?

Wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Urteil, notarielle Akte, Befehl, …) hat, kann er sich entscheiden, ein Vollstreckungsverfahren auf den Immobilienbesitz seines Schuldners einzuleiten.

Meistens ist die Immobiliarpfändung Folge der Nichtrückerstattung eines Hypothekarkredits.

Sie kann allerdings für die Beitreibung verschiedener Forderungen eingesetzt werden, GANZ ABGESEHEN VOM ZU ZAHLENDEN BETRAG.

Sie umfasst verschiedene Schritte:

  1. Befehl vor der Immobiliarpfändung: durch diese Urkunde bekundet der Gläubiger sein Vorhaben, die Beitreibung durch die Pfändung einer oder mehrerer Liegenschaften durchzusetzen.
  2. Immobiliarpfändung: frühestens fünfzehn Tage nach diesem Befehl und spätestens sechs Monate danach, lässt der Gläubiger die Pfändungsurkunde zustellen. Diese wird in das Grundbuchamt übertragen. Ab der Pfändungszustellung wird jeder Verkauf oder jede Schenkung des Anliegens ausgeschlossen.
  3. Ernennung des Notars: nach der Zustellung der Pfändung wendet der Gläubiger sich an den Pfändungsrichter und erbittet die Ernennung eines Notars, der mit dem Zwangsverkauf der Liegenschaft beauftragt wird. Ab dem Moment ist das Verfahren nicht mehr in den Händen des Gerichtsvollziehers, sondern wird es vom Notar geführt.

Warum sollten Sie reagieren?

Sie werden verstehen, dass Ihre Liegenschaft öffentlich versteigert wird, wenn Sie nicht reagieren.

Wie sollten Sie reagieren?

Wenn Sie den Verkauf Ihres Gebäudes verhindern möchten, müssen Sie versuchen um, sofort nachdem der Pfändungsbefehl zugestellt wurde, mit dem Gerichtsvollzieher oder mit dem Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.

Wenn keine Zahlungsvereinbarung zu Stande gebracht werden kann, haben Sie die Möglichkeit an den Pfändungsrichter einen Antrag auf einen Verkauf an einen Dritten zu richten. Dabei wird sich die Bezahlung ihrer verschiedenen Gläubiger vornehmlich auf den Verkaufspreis auswirken.

Oft ist es tatsächlich interessanter, um an einen Dritten zu verkaufen, weil der realisierte Preis in dem Fall meistens höher ist als im Falle eines öffentlichen Verkaufs.

ACHTUNG BITTE: dieser Antrag ist SPÄTESTENS INNERHALB VON ACHT TAGEN NACH DER ZUSTELLUNG DER PFÄNDUNGSURKUNDE an den Pfändungsrichter zu richten.

Wenn diese Frist nicht respektiert wird, wird das Öffentliche Verkaufsverfahren durchgesetzt.

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