Eine Drittpfändung bedeutet, dass Summen oder Gegenstände gepfändet werden, die einer Ihrer Schuldner (als Drittschuldner bezeichnet) Ihnen bezahlen muss. Die betreffende Urkunde wird dem Drittschuldner zugestellt.
Die am Häufigsten vorkommende Drittpfändung ist die Lohnpfändung (Ihr Arbeitgeber bezahlt Ihnen ein Gehalt) aber auch eine Kontenpfändung oder Mietgeldpfändung (auf die Miete, die Ihre Mieter Ihnen bezahlen) sind zum Beispiel möglich.
Ihr Lohn kann nicht ganz gepfändet werden (mit Ausnahme von Unterhaltsgeldern). Um den Betrag zu kalkulieren, der gepfändet werden muss und den Betrag, den Ihr Arbeitgeber Ihnen monatlich überweisen muss, zu erreichen, können Sie das Berechnungstool verwenden, das die Französischsprachige Kammer der Gerichtsvollzieher auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt.
Nicht der Gerichtsvollzieher, sondern der Arbeitgeber (oder dessen Sozialsekretariat) führt diese Berechnung durch. Sie sollten sich somit an erster Stelle mit ihm in Verbindung setzen, wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Kalkulationsfehler vorliegt.
Beachten Sie bitte, dass alle Pfändungen eine Kollektivbestimmung haben. Das bedeutet, dass sie nicht nur dem Gläubiger von Vorteil sind, der die Pfändung hat durchführen lassen, sondern, dass sie zu Gunsten aller ihrer Gläubiger sind.
Ihr Arbeitgeber (oder der Drittpfänder im Allgemeinen) darf somit einfach aufhören, um Summen von Ihrem Gehalt einzubehalten, wenn der pfändende Gläubiger den Betrag seiner Forderung erhalten hat. Das kann er erst tun, wenn ALLE Gläubiger vergütet wurden und, wenn der Gerichtsvollzieher ihm eine Pfändungsaufhebung hat zugehen lassen.
Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:
Wenn Sie nicht regieren, läuft das Verfahren so ab, wie hier oben beschrieben wurde.
Wenn Sie nicht mit einer Drittpfändung einverstanden sind, können Sie, nachdem Sie sich von einem Anwalt haben beraten lassen, beim Pfändungsrichter Einspruch erheben.
Sie sollten allerdings wissen, dass dies ein lange dauerndes und kostspieliges Unterfangen ist und, dass die gepfändeten Beträge auf jeden Fall blockiert bleiben, solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde.
Sie sollten somit wohlüberlegt vorgehen.
Bedauerlicherweise gibt es in dieser Verfahrensphase kaum noch eine andere Lösung. Die Akzeptierung eines Zahlungsplans wird die Folgen der Pfändung nicht aufheben, weil die Pfändungsaufhebung für alle Gläubiger schädlich wäre.
Die einzige Lösung ist die Bezahlung Ihrer Schulden.
Wenn Sie nicht mit dem Verteilungsvorschlag einverstanden sind, mit anderen Worten, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine oder mehrere Beträge in diesem Vorschlag falsch sind, setzen Sie sich am besten innerhalb der Einspruchsfrist von 15 Tagen mit unserer Amtsstube in Verbindung (danach ist es zu spät, weil der Vorschlag dann definitiv geworden ist).
Denken Sie daran, dass der Gerichtsvollzieher sich grundsätzlich basiert auf den Forderungsmeldungen, die er erhalten hat und, dass er diese kaum prüfen kann.
Gegebenenfalls können Sie den verteilenden Gerichtsvollzieher über Ihre Bemerkungen oder Einsprüche informieren. Er wird sie untersuchen und sich eventuell mit Ihren Gläubigern in Verbindung setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wenn keine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann, wird die Akte dem Pfändungsrichter vorgelegt, der eine Entscheidung treffen wird.
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