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Gerichtliche Zahlungsbeitreibung (Vorladung)


Bleibt der Schuldner trotz Ihrer gütlichen Versuche und Zahlungserinnerungen in Verzug / bestreitet er die Schuld oder weigert er sich zu bezahlen?

Um die Zwangsbeitreibung Ihrer Forderung zu bewirken, muss Ihnen ein Vollstreckungsbescheid vorliegen. In den meisten Fällen ist dies ein Urteil (zwischen Händlern, es könnte empfehlenswert sein, sich für das BUG-Verfahren zu entscheiden, das weniger kostspielig ist).

Um ein solches Urteil zu erhalten, fängt man mit einer Aufrufung der gegnerischen Partei vor das zuständige Gericht an. Eine solche Aufrufung wird als « Vorladung » bezeichnet.

Nur Gerichtsvollzieher sind für Vorladungen zuständig. Das Büro Bordet kann die Zustellung Ihrer Vorladungen auf sich nehmen.

Wenn es sich um einfache Streitsachen handelt (zum Beispiel um die Beitreibung von unbezahlten Rechnungen) kann unser Büro die Vorladungsurkunde aufstellen, deren Zustellung auf sich nehmen und einen Gerichtstermin für die Sache beantragen. Später werden Sie zur festgelegten Sitzung gehen müssen, wo Sie Ihre Rechte geltend machen können.

Wenn es sich um einen komplexen Rechtsstreit handelt, der eine spezifische rechtliche Argumentation bedarf, setzen Sie sich am besten mit Ihrem vertrauten Anwalt in Verbindung. Er wird einen Vorladungsentwurf in der geeigneten und erforderlichen Form erfassen und diesen an den Gerichtsvollzieher übermitteln, der ihn zustellen wird.

Wenn Sie keinen Anwalt kennen, kann das Büro Bordet dank seines in vielen Jahren aufgebauten dichten Netzwerks den Kontakt mit einem kompetenten und qualifizierten Anwalt herstellen. Dieser wird die Erstellung eines Vorladungsentwurfs und/oder ihre Vertretung in der Verhandlung auf sich nehmen.

Das Büro wendet den im Königlichen Arrest vom 30. November 1976 vorgesehenen Tarif an. Die Kosten einer Vorladung sind von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von dem Streitwert der Klage, ob ja oder nein eine Übersetzung erforderlich ist, welche Jurisdiktion zuständig ist, usw. Wir können hier somit unmöglich die exakten Kosten einer Vorladungsurkunde angeben.

Bitte nehmen Sie noch zur Kenntnis, dass es künftig nicht mehr die Partei ist, die die Vorladung einleitet, die die Kosten für die Eintragung in das Prozessregister auf sich nehmen muss. Diese Kosten sind nach Ablauf des Verfahrens von der unterliegenden Partei zu bezahlen. Das verringert die Kosten der Vorladung drastisch (um 20 bis 25 % beim Friedensgericht und um 40 bis mehr als 50 % beim erstinstanzlichen und beim Unternehmensgericht).

Bitte zögern Sie nicht, um sich mit allen Fragen zu diesem Thema mit uns in Verbindung zu setzen.

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