Gerichtvollzieher werden mit der Erfüllung von Aufträgen beauftragt, für die nur sie zuständig sind, für die sie sich ihres Amtes walten müssen (mit Ausnahme von gesetzlich vorgesehen Ausnahmen) und für die Sie sich nach dem gesetzlichen Tarif richten müssen.
Es handelt sich dabei um die monopolistischen Kompetenzen des Gerichtsvollziehers:
Zustellung aller Urkunden und Vollstreckung aller gerichtlichen Entscheidungen, wie auch aller vollstreckbaren Urkunden oder Titel;
Rein materielle Feststellungen;
Gerichtlicher Zwangsverkauf und einvernehmliche öffentliche Versteigerung von beweglichen Gütern;
Freiwillige öffentliche Versteigerung von beweglichen Gütern;
Prüfung des Zentralregisters der Berichte von Beschlagnahmen, Delegationen, Zessionen, Begleichung von Schulden und Protesten;
Hinterlegung, Aufhebung und Abänderung der Berichte von Beschlagnahmen, Delegationen, Zessionen, Begleichung von Schulden und Protesten im Rahmen der dem Gerichtsvollzieher anvertrauten Aufgaben oder der Aufgaben, in denen sie genannt werden.
Die Gerichtsvollzieher haben außerdem sonstige Kompetenzen, für die sie kein Monopol haben und für die sie nicht die Verpflichtung haben, sie sich anzunehmen:
Gütliche Schuldenbeitreibung;
Zahlungsfähigkeitsuntersuchung, Erstellen von Erbschaftsberichten;
Die Empfangnahme von Zustellungen, von Kopien und von Auszügen aller gerichtlichen Schriftstücke und das Einreichen von Anträgen, für die er über eine gesetzliche Unterschriftsberechtigung verfügt, wie auch die Hinterlegung aller anderen Anträge bei der Gerichtskanzlei;
Ablieferung von Steuernachweisen für uneinbringliche Forderungen;
Prüfung der Konformität von ihm vorliegenden Kopien und Übersetzungen von Schriftstücken;
Aufstellen von Auszügen aller zu seiner amtlichen Zuständigkeit gehörenden Dokumente;
Beschlagnahmen;
Liquidationen;
Mediation für Unternehmen oder als gerichtlicher Sachwalter im Rahmen des Gesetzes vom 31. Januar 2009 über die Kontinuität der Unternehmen;
Übergangsverwaltung;
Schätzung von mobilen und beweglichen Sachen und Beistand an den Konkursverwalter in Sachen Inventuren oder Konkursverwaltung;
Rechtsberatung zu den aus von ihm durchgeführten gerichtlichen Maßnahmen entstehenden Rechten, Verpflichtungen und Lasten;
Überwachung von Lotteriespielen und zugelassenen Wettbewerben.