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Suche nach Einnahmemöglichkeiten

Insofern ihnen ein Vollstreckungstitel (Entscheidung, Urteil, Zwangsbefehl, …) vorliegt, haben die Gerichtsvollzieher seit dem 26/11/2018, direkten und sofortigen Zugriff auf die Daten der Zentraldatenbank für die Sozialsicherheit.

Wenn man vor dem 26/11/2018 Auskünfte zu den Einnahmen eines Schuldners erhalten möchte, musste man verschiedene Organismen (LSS, LFA, FRAU, …) schriftlich befragen. Damit waren Kosten und Zeitaufwand verbunden.

Dank der neuen Anwendung, die die Nationale Kammer jetzt installiert hat, können wir sofort feststellen, ob ein Schuldner ein Arbeitgeber ist (auch seine Identität kann geprüft werden), ob er im Genuss von Arbeitslosenunterstützung ist, oder ob er zum Beispiel eine Rente bezieht.

So können wir schneller als vorher ein komplettes Profil der Schuldner aufstellen und können wir folglich auch effizienter ermitteln, welche Maßnahme für die jeweilige Akte angemessen ist.

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